Liste externe Melde- und Beratungsstellen

 

Opferhilfe

Wer durch eine in der Schweiz begangene Straftat in seiner körperlichen, psychischen oder sexuellen Unversehrtheit unmittelbar beeinträchtigt worden ist, kann Opferhilfe beanspruchen. Die Opferhilfe steht auch den Angehörigen offen und umfasst insbesondere folgende Leistungen:
  • Beratung
  • Soforthilfe und längerfristige Hilfe (z.B. medizinische, psychologische oder juristische Hilfe)
  • Finanzielle Leistungen