Melde- und Beratungsstellen
Im letzten und abschliessenden Punkt der Charta verpflichten sich die unterzeichnenden Organisationen dazu, interne, niederschwellige Meldestellen einzurichten. Eine fachlich kompetene Person steht als erste Anlaufstelle allen zur Verfügung, auch den gesetzlichen Vertretungen und den Angehörigen. Die Meldestelle muss leicht erreichbar sein – auch für Menschen, die nicht mobil sind oder Unterstützung in der Verständigung benötigen. Alle Personen einer Institution oder Organisation haben aber auch die Möglichkeit, sich an eine externe Stelle zu wenden. Die Organisationen und Institutionen sorgen dafür, dass eine solche externe Stelle allen bekannt ist, z.B. durch interene Informationen, Anschlagblätter, Verträge usw.
Der Begriff Meldestelle ist mit verschiedensten Vorstellungen verbunden und sorgt nicht selten für Missverständnisse. Die Überlegungen der verbandsübergreifenden Arbeitsgruppe dazu finden Sie hier.
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